Die für die Länder verfassungsrechtlich abgesicherten Finanzzuweisungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sind zeitlich unbefristet und ab dem Jahr 2020 mit einem wesentlich höheren Betrag ausgestattet. Das „GVFG-Bundesprogramm“ für alle nach dem GVFG förderfähigen Vorhaben umfasst ab 2021 jährlich 1 Mrd. € und wird ab 2025 rund 2 Mrd. € betragen. Aus dem Bundesprogramm können Investitionen in ÖPNV-Schienenverkehrswege mit zuwendungsfähigen Kosten ab 30 Mio. € bzw. 10 Mio. € gefördert werden (ehemals 50 Mio. €). Der Fördersatz beträgt im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms grundsätzlich bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten (vorher 60 %).
Gemäß § 3 Nummer 1 Ziffer c GVFG ist eine unabdingbare Fördervoraussetzung, dass die Fördervorhaben in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll sind. Dieser Nachweis wird mit dem Berechnungsverfahren der „Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen ÖPNV“ erbracht. Das gegenwärtig noch gültige Verfahren1 ist gemeinsam von Bund und Ländern eingeführt worden, um die verlangten Wirtschaftlichkeitsnachweise für die Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm gemäß § 6 Absatz 1 GVFG zu erarbeiten. Darüber hinaus kann und wird dieses Verfahren auch von den Ländern für eigene Investitionen im schienengebundenen ÖPNV angewendet. Dieses Verfahren ist zuletzt durch ein Forschungsvorhaben von 2014 bis 2016 aktualisiert worden.
Bedingt durch die zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen und insbesondere die Gesetzesänderungen, wird das aktuelle Berechnungsverfahren (Version 2016) seit Anfang 2021 wissenschaftlich überprüft, bezüglich der Kosten- und Wertansätze aktualisiert sowie um einige wichtige Komponenten, wie beispielsweise Kostensätze für Seilbahnen und alternative Antriebsarten, erweitert.
Ihre Aufgabe ist es, darüber hinaus in Vorbereitung einer weiteren und umfassenderen Aktualisierung des Verfahrens in den kommenden Jahren weitere Nutzenkomponenten zu analysieren und Ansätze zur Implementierung in das aktuelle Verfahren (2016) zu entwickeln mit dem Ziel, die Nutzenbewertung von Maßnahmen auf eine breitere Basis zu stellen und so zu einem verbesserten Bewertungsergebnis beizutragen.